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20.10.2018 / Handlungsanleitung Beobachtermodul - Verwaltung / Autor: Volker Pellny, Dieter Hummes (red.), HVN |
Inhalt
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Die SR-Beobachter können in Folge ihre Freitermine innerhalb ihres persönlichen Bereiches auf der Website eingeben und aktualisieren:
Wichtig: Die Verfügbarkeiten richten sich derzeit nur nach den Freiterminen und Beobachtereinsätzen. Aufgrund möglicher Doppeltätigkeiten von Personen (z.B. Schiedsrichter und Beobachter) werden SR- oder Beobachteransetzungen nicht automatisch für die jeweils andere Funktion übernommen! Erhält somit eine Person eine SR-Ansetzung, so wird dieser Termin nicht automatisch in der Funktion als Beobachter geprüft – er steht theoretisch und lt. System noch zur Verfügung! In diesem Fall sollte nach Erhalt der SR-Ansetzung ein nachträglicher Freitermin als Beobachter eingesetzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch im umgekehrten Fall. |
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