Spielberechtigungen

Eine der wohl am meisten genutzten Rubriken ist die Rubrik Spielberechtigungen. Dies auch unter dem besonderen Hintergrund, dss die Spielausweise nur noch digital erstellt und zur Verfügung gestellt werden.

m unteren Teil dieser Ansicht findet man eine alphabetische Auflistung aller Spielberechtigungen, die vom Verein beantragt worden sind, eine sogenannte Antragshistorie!

Hinweis! Die Nutzung der Optionen in diesem Bereich ist in den einzelnen Verbänden aufgrund noch verschiedener Geschäftsprozesse unterschiedlich!
Dies gilt auch für in den folgenden Abschnitten zum Thema Spielberechtigung aufgeführten Vorgehensweisen. Bitte bei Unklarheiten immer in der zuständigen Geschäftsstelle nachfragen!

Im oberen Teil der Ansicht findet man unter Downloads eine Liste aller Spielberechtigten des Vereins sowie die Spielausweise (Pässe) aller Spieler*innen des Vereins erzeugen und herunterladen. Diese Listen werden beim Anklicken des Link aktuell generiert!

Im Abschnitt Antrag auf sind die Online-Antragsmöglichkeiten (am Beispiel HVNB) aufgeführt. Dies sind

Linke Spalte

  • Erstausstellung

  • Vereinswechsel

  • Verbandswechsel

  • Deaktivierung der Spielberechtigung

  • Wiederaufleben

Mittlere Spalte

  • Änderung persönlicher Passdaten

  • Doppelspielrecht §19 (1)

  • Doppelspielrecht §19 (2)

  • Vertragsspielrecht

  • Vertragsänderung

Rechte Spalte

  • § 70 Zweifachspielrecht

  • §15 Zweitspielrecht

  • §19a Zweifachspielrecht

  • §19b Gastspielrecht

  • Umschreibung auf Bundesliga

Erstausstellung

Zuerst müssen Sie den Namen suchen, um zu sehen, ob der Spieler evtl. schon in der Datenbank vorhanden ist. Hierzu geben Sie bitte die benötigten Daten (Nachname, Vorname, Geburtstag) in die Suchfelder ein, drücken Sie dann auf Suchen.


Werden nicht alle geforderten Angaben gemacht, kommt der folgende Hinweis:


Ist alles in Ordnung bietet nuLiga jetzt automatisch Vorschläge an, zum einen mit Spielern mit ähnlich klingendem Namen, die bereits eine Spielberechtigung haben, und zum anderen für eine Neuaufnahme Ihres eingegebenen Spielers in das System.

Warum das ganze Gesuche? Hiermit sollen Dubletten verhindert werden und eventuelle (unbekannte) gültige Spielberechtigungen bei anderen Vereinen aufgezeigt werden.

Ganz unten in der Liste unter Neuaufnahme in der Datenbank findet man die Person wieder, die neu im System angelegt wurde und für die eine Erstspielberechtigung beantragt werden kann. Das System erkennt automatisch, welche Art der Spielberechtigungsbeantragung vorgenommen werden muss!

 

Bei einer Neuaufnahme - Neuausstellung beantragen - kommt immer noch die folgenden Rückfrage:

Handelt es sich um eine Person, die im Zuge der Beantragung der Spielberechtigung als Mitglied neu angelegt wird und damit auch neu in der Datenbank angelegt wird, dann sieht das Stammdatenblatt wie folgt aus:

Ist diese Person schon in der Datenbank hinterlegt, dann sieht das Stammdatenblatt wie folgt aus:


Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die unter 2.2 hinterlegten Daten gesperrt sind. Diese Felder können nicht editiert/verändert werden! Müssen aber Änderungen vorgenommen werden, weil der Name oder das Geburtsdatum falsch hinterlegt waren, so geschieht dies unter 2.3! Dort bitte auch den Hinweis beachten!

Nehmen sie nun bitte in dem jeweiligen Formular die erforderlichen Eintragungen vor!

Anschließend auf Weiter drücken!

Kontrollieren sie bitte im 3. Schritt die gemachten Angaben auf Richtigkeit. Dies ist die letzte Möglichkeit eventuelle Fehler über den „zurück" Button zur korrigieren!

Ist alles in Ordnung, dann bitte auf Speichern drücken!

Nun ist der Antrag gespeichert. Allerdings noch nicht an die Geschäftsstelle gesendet!!!
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sofort einreichen, dann müssen Sie den Haken im Kästchen setzen und auf Einreichen klicken. Bitte beachten Sie, dass Sie, wie im alten System, den als PDF erstellten Antrag oder wahlweise das ausgefüllte Formblatt aus dem Service-Bereich der Homepage in Papierform weiterhin 3 Jahre aufheben müssen, um diese bei eventuellen Kontrollen einzuschicken.

  • Oder Sie gehen auf den Button Passantrag noch nicht einreichen{*}, dann können Sie den Antrag später versenden, falls Ihnen z.B. noch eine Unterschrift fehlt.

Im Zuge des Passantrags kann der Benutzer den Lieferscheinempfänger wählen (siehe Screenshot). Die Rechnung hingegen wird an dem antragstellenden Verein geschickt. Wird als Lieferscheinadresse der "angemeldete Benutzer" gewählt, werden die Adressdaten aus den Profileinstellungen des angemeldeten Benutzers herangezogen. Hat dieser falsche oder unvollständige Daten eingegeben kommen diese auch so zur Abbildung.


Haben Sie den Link Passantrag noch nicht einreichen aktiviert, springt das System auf die Einstiegsseite und listet den Antrag auf. Dort besteht dann die Möglichkeit; den Antrag zu verschicken oder ihn zu löschen.

Wird der Antrag versendet, dann erscheint dieser Antrag in der folgenden Auflistung als Antrag eingereicht!


Weiterhin erhält der antragstellende Verein eine Bestätigung per Mail mit folgendem Text:


………..
anbei erhalten Sie die Bestätigung für den soeben eingereichten Antrag auf <Antrag>.
Der endgültige Spielausweis wird in den nächsten Tagen an die dem HVN gemeldete Postanschrift versandt.
Wir bitten um Beachtung von DHB/HVN SpO §13.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr nuLiga-Team

Für den antragstellenden Verein wird ein PDF mit dem folgenden Text generiert:


In diesem PDF noch einmal der Hinweis, was getan werden muss, um die Spielberechtigung zu erlangen, nämlich den Antrag über den Menüpunkt Spielberechtigungen zu verschicken!

Das folgende Bild zeigt als Beispiel die Vorlage für den Ausweisdruck, der in der HVN-GS zur Verfügung steht.


Und hier ein Beispiel für den Lieferschein, der dem antragstellenden Verein zugeschickt wird!


Vorläufige Spielberechtigung

Immer wieder taucht die Frage auf, wo denn die vorläufige Spielberechtigung einzusehen ist. Grundsätzlich gibt es laut Spielordnung keine vorläufige Spielberechtigung. Die oben aufgeführte Mail ist keine Bestätigung der Spielberechtigung!! Ob eine Spielerin oder ein Spieler spielberechtigt ist oder nicht, kann schnell kontrolliert werden. Dazu im Downloadbereich die Spielberechtigungsliste als PDF herunterladen. Diese Liste wird jeweils vor dem Download neu generiert und stellt somit den aktuellsten Stand dar.

Vereinswechsel

Als aufnehmender Verein für einen Spielerwechsel stellen Sie den Antrag für die Spielberechtigung.

Geben Sie wie bei einem Neuantrag Namen, Vornamen und Geburtsdatum oder die Passnummer des wechselwilligen Spielers in die Suchfelder ein und klicken Sie auf „Personen suchen": Optional können Sie auch den aktuellen Verein des Spielers angeben, um die Suche zu spezifizieren.


Anschließend klicken Sie bei den Treffern auf den von Ihnen gemeinten Spieler (eine exakte Übereinstimmung ist hier grün hinterlegt) auf die Option Wechselantrag stellen.


Anschließend steht Ihnen das folgende Formular zum weiteren Ausfüllen zur Verfügung:


Füllen Sie nun den Antrag mit den benötigten Angaben aus (Abmeldedatum, Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Adresse). Im Feld „Stammdaten" sehen Sie die alten Stammdaten, wie diese im System erfasst sind. Im Feld „Stammdatenänderung" können Sie ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. Tippfehler beim Namen) Danach klicken Sie auf Weiter und gelangen wiederum in den Kontrollbereich.

Wenn die Angaben alle stimmen, können Sie auf „Speichern" klicken. Somit gelangen Sie auf die Schlussseite. Hier müssen Sie wie bei der Neuausstellung noch den Haken setzen und können den Antrag dann einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Vereinswechsel zusätzlich zum Antrag in Papierform den Spielerpass des alten Vereins für eventuelle Kontrollen aufheben müssen.

Wichtiger Hinweis!

Bei einem Antrag auf Vereinswechsel wird eine Info-E-Mail an den abgebenden Verein gesendet. Die E-Mail wird an den Vereinsadministrator und bei fehlendem Vereinsadministrator an die Vereinskontaktadresse des abgebenden Vereins gesendet. Inhaltlich macht die E-Mail auf den Vereinswechsel aufmerksam, d.h. es sind die Daten zum Spieler, Abmeldedatum und Neuverein enthalten. Die E-Mail dient zur Information des abgebenden Vereins, der abgebende Verein hat keine weiteren "Bestätigungsschritte" zu durchlaufen. Die bestehende "Kenntnisnahme" bleibt bestehen.

Doppelspielrecht §19 (1)

Hier bitte folgendes beachten:

Unter diesem Punkt wird das Doppelspielrecht für Spielerinnen und Spieler beantragt, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben!

Sie bekommen auf ihrem Jugendpass einen Eintrag, dass sie doppelspielberechtigt sind!

Auch hier erfolgt der Einstieg über eine Suchmaske.


Man erhält dann eine Liste in der folgenden Ansicht:


Durch Anklicken des Links Doppelspielrecht §19 (1) ganz rechts in der Zeile erhält man das erforderliche Antragsformular zum Ausfüllen:


Nach erfolgter Kontrolle wird das Formular abgespeichert und der Antrag weitergeleitet.

Vereinswechsel und Doppelspielrecht

Der Ablauf Vereinswechsel und Doppelspielrecht wird in einem Vorgang geregelt.

  • Verein stellt Antrag auf Vereinswechsel und ergänzt dann unter

  • Neue Passoption

Umschreibung Jugend/Erwachsene

In diesem Bereich können Sie für Jugendspieler eine Umschreibung auf eine Spielberechtigung im Seniorenbereich beantragen.

Hierüber werden auch die Doppelspielberechtigungen für Jugendspielerinnen und Jugendspieler beantragt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben!

Sie erhalten einen Seniorenpass mit dem Aufdruck, für welche Jugendmannschaften sie noch bis wann spielberechtigt sind!

Über das bereits bekannte Suchfenster erhält man als Ergebnisse eine Liste


Anschließend aktiviert man den Link Umschreibung und erhält wiederum das Formular für die Angaben zur Person!


Wenn die Angaben alle stimmen, können Sie auf „Speichern" klicken. Somit gelangen Sie auf die Schlussseite. Hier müssen Sie wie bei der Neuausstellung noch den Haken setzen und können den Antrag dann einreichen.

Ersatzspielausweis

Gehen Sie zunächst wieder über die Rubrik Spielberechtigungen auf die Option Ersatzspielausweis.


Suchen Sie dann den gewünschten Spieler und klicken Sie auf der rechten Seite der Zeile auf den Link Ersatzspielausweis.

Nun kommen Sie in die Stammdatenmaske, in der Sie bitte bei

  • 2.1 Begründung eine Begründung für den Antrag, wie z.B. Verlust des Originalausweises, eintragen.

Unter 2.2 Stammdaten sehen Sie die aktuell gespeicherten Daten, die nicht verändert werden können. Änderungen dort sind über die Option Namensänderung zu beantragen!

Abschnitt 2.3 enthalten die Daten zur Adresse der gewählten Person!


Wenn die Angaben alle stimmen, können Sie auf „Speichern" klicken. Somit gelangen Sie auf die Schlussseite. Hier müssen Sie wie bei der Neuausstellung noch den Haken setzen und können den Antrag dann einreichen.

Namensänderung

Über diese Option erfolgen Änderungen des Vor- und/oder Nachnamens einer spielberechtigten Person (z.B. bei fehlerhafter Schreibweise).

Eine Änderung von Name und Vorname einer spielberechtigten Person erfordert immer das Einschicken des Spielausweises, da dieser mit den korrigierten Daten neu ausgestellt werden muss.


Nun kommen Sie in die Stammdatenmaske, in der Sie bitte bei

  • 2.1 Begründung eine Begründung für den Antrag, wie z.B. Namensänderung wegen Heirat etc., eintragen. Unter

  • 2.2 Stammdaten sehen Sie die aktuell gespeicherten Daten und darunter unter dem Punkt

  • 2.3 Stammdatenänderungen können Sie nun die neuen korrekten Daten eingeben.

 


Bitte beachten, dass man nur eine Namensänderung durchführen darf! Geburtsdatenänderungen werden nur in der HVN-Geschäftsstelle (postalisch) mit der Kopie einer beglaubigten Urkunde/Ausweis etc. vorgenommen!

Wenn die Angaben alle stimmen, können Sie auf „Speichern" klicken. Somit gelangen Sie auf die Schlussseite. Hier müssen Sie wie bei der Neuausstellung noch den Haken setzen und können den Antrag dann einreichen.

Wiederaufleben

Unter dem Wiederaufleben versteht man die Aktivierung von „ruhenden" Spielberechtigungen. Theoretisch ist es möglich, sich als Person vom Spielbetrieb abzumelden und dann irgendwann wieder anzumelden.

Viele Sportverbände inkl. des BHV verstehen unter dem Wiederaufleben die Reaktivierung einer Spielberechtigung nach deren Löschung im selben Verein (wenn der Spieler nicht zwischenzeitlich gewechselt ist). Die Unterscheidung dieses Prozesses vom Prozess der Erstspielberechtigung liegt darin, dass beim Wiederaufleben z.B. keine neue Passnummer generiert wird oder potentiell andere Gebühren fällig werden.

Im Bereich des HVN ist dies bisher nicht üblich gewesen! Eine Spielberechtigung besteht sozusagen „lebenslang"!

Aktuelle Regelung!!!

Da derzeit die Löschdatei der abgemeldeten Spielerinnen und Spieler nicht zur Verfügung steht, bedeutet das Wiederaufleben im HVN eine Neuausstellung einer Spielberechtigung.